Als Messeveranstalter will die Messe Essen GmbH Journalisten den Zugang zu Informationen über Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Messe Essen GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
Voraussetzungen für eine Akkreditierung von Onlinejournalisten wie Influencern/Bloggern, Instagramern, Vloggern, YouTubern, Podcastern sowie Autoren von Onlinemagazinen sind:
Wir behalten uns eine Limitierung der zugelassenen Personen pro Blog, Instagram-, YouTube -Kanal, Podcast vor. Eine Akkreditierung bei vorherigen Veranstaltungen bedeutet nicht automatisch eine Legitimierung zur aktuellen Messe. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Akkreditierungsanfragen von Influencern/Bloggern, Instagramern, Vloggern,YouTubern, Podcastern sind ausschließlich über die Online-Akkreditierung bis eine Woche vor Messebeginn zu beantragen.
Wir würden uns freuen, wenn sie die folgenden Hashtags benutzen: #securityessen #messeessen.
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